Im Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht berät und vertritt Herr Dr. Olt Wohnungseigentümer und Verwalter u. a. bei:
Begründung des Wohnungseigentums
Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum
Konflikten bzgl. der laufenden Verwaltung (z.B. bei baulichen Maßnahmen)
Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Gemeinschaft, Teilungserklärung
Fragen zur Hausverwaltung und Instandhaltung
Beitreibung rückständiger Wohngelder
Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern
außergerichtlicher Einigung oder Vermittlung
Bauausführung
gerichtlichen Verfahren, Zwangsversteigerung