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Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht berät und vertritt Herr Dr. Olt Wohnungseigentümer und Verwalter u. a. bei:

  • Begründung des Wohnungseigentums

  • Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum

  • Konflikten bzgl. der laufenden Verwaltung (z.B. bei baulichen Maßnahmen)

  • Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Gemeinschaft, Teilungserklärung

  • Fragen zur Hausverwaltung und Instandhaltung

  • Beitreibung rückständiger Wohngelder

  • Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern

  • außergerichtlicher Einigung oder Vermittlung

  • Bauausführung

  • gerichtlichen Verfahren, Zwangsversteigerung